Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, dass Türöffnungen in Brandabschnitten mit Rauch- oder Feuerschutztüren verschlossen sein müssen.
Allerdings stören im Schloss liegende Türen oft den Betriebsablauf.
Feststellanlagen sind elektro-mechanische Einrichtungen, die gewährleisten, dass die Türen offen gehalten werden, aber bei einem Brand selbsttätig geschlossen werden. Feststellanlagen halten im normalen Betriebsablauf Feuerschutztüren mit einer Haltevorrichtung offen. Erkennen die Rauch- oder Thermoschalter einen Brand, geben sie einen Impuls an die Feststellvorrichtung, welche die festgestellte Feuerschutztür freigibt. Das Offenhalten von Feuerschutztüren ist nur erlaubt, wenn sie mit einer solchen Feststellanlage versehen sind.
Sie bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beim Einsatz an Feuer- und Brandschutztüren und müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Hierbei muss eine autorisierte Fachkraft zum Einsatz kommen.